Waldbrandschutz-Verordnung in Kraft getreten

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht derzeit erhöhte Gefahr für Flur- und Waldbrände. Daher ist es behördlich untersagt jegliches Feuer im Gefährdungsbereich zu entzünden oder zu rauchen.

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Hier findet ihr die vollständige Verordnung:

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